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Fragen und Antworten
Was Sie wissen sollten
- 01Das Bundesprogramm Energieeffizienz ist ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). Es unterstützt landwirtschaftliche Betriebe und Gartenbauunternehmen dabei, ihre Energiekosten zu senken, CO₂-Emissionen zu vermeiden und den Einsatz erneuerbarer Energien auszubauen. Ziel ist es, die Energieeffizienz in der Landwirtschaft zu steigern und den Wandel zu einer klimafreundlichen Produktion zu fördern.
- 02Antragsberechtigt sind Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die landwirtschaftliche Primärprodukte erzeugen – also in der landwirtschaftlichen oder gartenbaulichen Produktion tätig sind. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte in Deutschland. Die Förderung richtet sich damit direkt an Landwirte, Gartenbau- und Agrarbetriebe, die ihre Energieeffizienz verbessern möchten.
- 03Gefördert werden Investitionen, die den Energieverbrauch senken oder erneuerbare Energien im Betrieb nutzbar machen. Dazu gehören beispielsweise: Modernisierung von Heizungs-, Lüftungs- und Kühltechnik, Installation von Photovoltaik-, Windkraft- oder Biomasseanlagen, Einsatz von Wärmepumpen und Wärmerückgewinnungssystemen, Einführung von Mess-, Steuer- und Regeltechnik (MSR) zur Verbrauchsoptimierung. Mit einer professionellen Energieberatung für die Landwirtschaft lassen sich diese Maßnahmen gezielt planen und technisch wie wirtschaftlich bewerten.
- 04Die Förderung im Rahmen des Bundesprogramms Energieeffizienz erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Je nach Maßnahme beträgt die Förderquote bis zu 40 % der Investitionskosten, bei überwiegender Nutzung erneuerbarer Energien oder Abwärme bis zu 50 %. Die maximale Fördersumme liegt bei 600.000 Euro pro Unternehmen und Investition.
- 05Grundlage für die Förderung ist ein maßnahmenspezifisches CO₂-Einsparkonzept, das von einer zugelassenen sachverständigen Person erstellt wird. Diese Energieberatung bildet die Basis für die Antragstellung und weist die Energie- und CO₂-Einsparungen nachvollziehbar nach. Zudem dürfen die geplanten Maßnahmen erst nach Bewilligung des Antrags begonnen werden.
- 06Der Förderantrag wird digital über das Portal easy-Online eingereicht. Nach Prüfung durch die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe (FNR) und Erhalt des Zuwendungsbescheids kann die Maßnahme umgesetzt werden. Nach Abschluss erfolgt die technische Abnahme durch die sachverständige Person – erst danach wird der Zuschuss ausgezahlt.
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- 08Die ISN-MV GmbH kombiniert Ingenieurwissen aus der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA) mit praktischer Erfahrung in der Energieberatung für die Landwirtschaft. Wir analysieren Ihren Betrieb ganzheitlich, erstellen realistische CO₂-Einsparkonzepte und begleiten Sie von der Förderprüfung über die Planung bis zur Umsetzung. So profitieren Sie nicht nur von der optimalen Förderhöhe, sondern auch von technisch und wirtschaftlich sinnvollen Lösungen, die Ihren Betrieb langfristig stärken.
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- 17Sie möchten Ihre Immobilie in Rostock und Umgebung energetisch modernisieren und gleichzeitig staatliche Fördermittel sichern? Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erhalten Sie eine strukturierte und verständliche Übersicht aller sinnvollen Sanierungsmaßnahmen – abgestimmt auf Ihr Gebäude und Ihre Ziele. Als erfahrene Energieberater erstellen wir für Sie einen digitalen Zwilling Ihres Gebäudes und simulieren jede Maßnahme im Detail. So garantieren wir Ihnen nicht nur energetisch optimale, sondern auch wirtschaftlich sinnvolle Empfehlungen.
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- 47Das Unternehmen erhält einen ausführlichen Bericht mit den identifizierten Einsparpotenzialen und Maßnahmenvorschlägen. Es liegt in der Hand des Unternehmens, welche Maßnahmen umgesetzt werden. Zudem kann das Audit als Grundlage für weitere Energieeffizienzmaßnahmen oder die Einführung eines Energiemanagementsystems (z. B. nach ISO 50001) dienen.
- 48Das Energieaudit muss durch einen schriftlichen Bericht dokumentiert werden, der die Verbrauchsdaten, identifizierte Einsparpotenziale und empfohlene Maßnahmen enthält. Dieser Bericht kann auch als Nachweis für die Erfüllung gesetzlicher Anforderungen oder für die Beantragung von Fördermitteln genutzt werden.
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- 62Die Kosten hängen von der Größe und dem Zustand des Gebäudes sowie den verfügbaren Unterlagen ab. Durch die Förderung des BAFA bleiben für private Eigentümer in der Regel überschaubare Restkosten die sich im Rahmen der ersten Umsetzungsmaßnahme im Förderprogramm "Bundesförderung für effiziente Gebäude / BEG" bereits amortisieren.
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- 76Eine Energieberatung ist ein professioneller Service, der es Unternehmen ermöglicht, ihre Energieeffizienz zu verbessern und ihre Energiekosten zu senken. Ein Energieberater untersucht die Heiz- und Kühlsysteme, die Dämmung, die Beleuchtung sowie sämtliche Hauptverbraucher, die den Energieverbrauch beeinflussen, und schlägt Maßnahmen vor, um Energieeinsparungen zu erzielen.
- 77Eine Energieberatung ist ein professioneller Service, der es Haus- oder Gebäudebesitzern ermöglicht, ihre Energieeffizienz zu verbessern und ihre Energiekosten zu senken. Ein Energieberater untersucht die Heiz- und Kühlsysteme, die Isolierung, die Beleuchtung und andere Faktoren, die den Energieverbrauch beeinflussen, und schlägt Maßnahmen vor, um Energieeinsparungen zu erzielen.
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- 79Ein Energieberater wird in der Regel verschiedene Aspekte untersuchen, die den Energieverbrauch beeinflussen, wie z.B. die Heiz- und Kühlsysteme, die Dämmung des Gebäudes, die Beleuchtung, die Fenster und Türen, die Lüftung und den Einsatz von erneuerbaren Energien. Der Energieberater erstellt einen Bericht , der Empfehlungen enthält, wie Sie Ihre Energieeffizienz verbessern können.
- 80Die Dauer einer Energieberatung hängt von der Größe und Komplexität des Gebäudes und des Unternehmens ab. In der Regel dauert die technische Bestandsaufnahme zwischen 2 und 8 Stunden. Die vollständige Analyse der Verbrauchsdaten, das Ableiten von individuellen Optimierungsmaßnahmen und die Erstellung des Abschlussberichts dauern ca. 2 - 4 Wochen.
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- 82Die Ergebnisse hängen davon ab, welche Maßnahmen Sie umsetzen. Einige Maßnahmen, wie z.B. der Austausch von konventionellen Leuchtmitteln gegen moderne LED-Technik, können sofort Energieeinsparungen bringen. Andere Maßnahmen, wie z.B. die Installation von PV-Modulen, können länger dauern, um eine Rendite zu erzielen.
- 83Auch bei geförderten Energieberatungen gibt es grundsätzlich keine Umsetzungspflicht. Die abgeleiteten Maßnahmen sollen Ihnen Ideen geben, wie sie Ihre Energieeffizienz steigern können und Ihre Energiekosten reduzieren können. Sollten Sie sich aus irgendwelchen Gründen gegen die Umsetzung der Maßnahmen entscheiden obliegt dies ihrer persönlichen Verantwortung. Nur in Ausnahmefällen können bei großen Unternehmen Maßnahmen zur verpflichtenden Umsetzung festgeschrieben werden.
- 84Große Unternehmen (Nicht-KMU) sind nach §§ 8 – 8d EDL-G (Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen) seit 2015 verpflichtet, mindestens alle vier Jahre ein Energieaudit durchzuführen. Für KMU besteht eine solche Auditverpflichtung nicht. Da der wirtschaftliche Nutzen eines Energieaudits als sehr hoch einzuschätzen ist werden KMU bei der Durchführung eines Energieaudits mit bis zu 80% gefördert.
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- 93Betroffene Unternehmen müssen: regelmäßige Energieaudits nach DIN EN 16247-1 oder ein zertifiziertes Energiemanagementsystem (z. B. ISO 50001) nachweisen, Energieeffizienzmaßnahmen identifizieren und umsetzen, die Meldung des Energieverbrauchs und der Effizienzmaßnahmen an die zuständigen Behörden vornehmen.
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